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STFAN Nr. 9 vom Seite 16

Steuerbefreiungen in der Umsatzsteuer

Dipl.-Finw. (FH) Florian Becker

Steuerbare Umsätze können unter den Voraussetzungen des § 4 UStG steuerbefreit sein. Die Steuerbefreiungen werden häufig aus sozial- oder wirtschaftspolitischen Gründen gewährt. Einen Überblick über die wichtigsten Steuerbefreiungen in der Umsatzsteuer gibt der nachfolgende Beitrag.

Allgemeines

Die Steuerbefreiungen des § 4 UStG sind in 29 verschiedene Nummern aufgegliedert. Die Steuerbefreiungen sind hinsichtlich der Möglichkeit, einen Vorsteuerabzug aus mit diesen steuerfreien Umsätzen im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen geltend zu machen, in zwei Gruppen zu unterteilen.

Umsätze, die nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG steuerfrei sind, ermöglichen aus den Eingangsleistungen, die mit dem steuerfreien Umsatz im Zusammenhang stehen, einen Vorsteuerabzug. Die Gruppe der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG wird daher auch als echte Steuerbefreiungen bezeichnet, da der Unternehmer vollumfänglich von der Umsatzsteuer entlastet wird: Der Ausgangsumsatz ist steuerfrei, aus den Eingangsleistungen kann dennoch ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Die Gruppe der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, wird hingegen als unechte Steuerbefreiungen bezeichnet. Zwar ist der Ausgangsumsatz steuerfrei, aus den mit diesem steuerfreien Ausgangsumsatz...