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Vermögenstrusts auf den Kanalinseln
Grundlagen und steuerliche Besonderheiten
Vermögende aus dem europäischen Raum suchen aus verschiedenen Gründen nach Vermögensanlagemöglichkeiten außerhalb des EU-Raums. Die Kanalinseln bieten sich hierzu an. Sie liegen geografisch nah im Ärmelkanal an der französischen Küste und sind dennoch eigene souveräne Staaten mit politischer Stabilität und eigener Gesetzgebung. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Errichtung von Vermögenstrusts auf den Kanalinseln und zeigt die steuerlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Trusts als Vermögenskonservierungsmodell auf.
Die Kanalinseln sind sowohl geografisch gesehen als auch von den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen attraktive Finanzplätze zur Errichtung von Trusts und/oder Stiftungen sowie von Vermögensverwaltungen im Rahmen von „Single Family Offices“.
Die Gründung von Vermögenstrusts ist für Vermögende aus Hochsteuerländern eine attraktive Alternative zu Stiftungen. Aus schenkungsteuerlichen Gründen empfiehlt sich die Errichtung nach einem Wohnsitzwechsel bzw. nach Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht beim Trusterrichter.
Mit einem unwiderruflichen Ermessenstrust (Irrevocable Discretionary Trust) auf Jersey oder Guernsey lassen sich Ertragsteuerpflichten von unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigten bis zu einem beliebigen Zeitpunkt in die Zukunft verlagern, z. B. bis zum Ende der unbeschränkten Steuerpflicht dieser Personen.