Online-Nachricht - Freitag, 01.09.2023

Unwetter in Bayern | Hilfen für betroffene Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen (FinMin)

Die Bayerische Staatsregierung hat finanzielle Hilfen und steuerliche Erleichterungen für von dem Unwetter am 26./ Betroffene beschlossen.

Hintergrund: Am 26. und kam es durch extreme Unwetter mit Sturm, Hagel und Starkregen in Teilen Bayerns zu verheerenden Schäden. Die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen sowie der Landkreis Aichach-Friedberg waren hiervon besonders stark betroffen. Dort entstanden nach ersten Einschätzungen Schäden in zweistelliger Millionenhöhe.

Hierzu führt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Beschlusses in der Kabinettssitzung vom aus:

"Die Bayerische Staatsregierung lässt die drei von den Unwettern extrem betroffenen Landkreise nicht im Stich: Privatpersonen und Unternehmen können steuerliche Erleichterungen erhalten, zudem haben wir heute im Kabinett die Einleitung einer staatlichen Finanzhilfeaktion beschlossen. Demnach können insbesondere Privathaushalten, denen durch das Unwetter eine existenzielle Notlage droht, im Einzelfall finanzielle Hilfen gewährt werden. Betroffenen Kommunen können im Wege des kommunalen Finanzausgleichs Unterstützung erhalten". Aufgrund der zunehmenden Großschadensereignisse und Naturkatastrophen wird ein umfassender Versicherungsschutz immer wichtiger. „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, den eigenen Versicherungsstatus daraufhin zu überprüfen“, so Füracker weiter.

Im Rahmen der steuerlichen Erleichterungen können für Privatpersonen sowie Unternehmen im Einzelfall nach den maßgeblichen Vorschriften u.a.

  • Steuern gestundet,

  • Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und

  • Steuervorauszahlungen gemindert werden.

  • Auch Sonderabschreibungen sind möglich.

Ansprechpartner für die Betroffenen ist das jeweils zuständige Finanzamt. Die jeweiligen Finanzämter werden auf Anfrage möglichst schnell und unbürokratisch prüfen, ob und gegebenenfalls welche steuerlichen Hilfsmaßnahmen im Einzelfall gewährt werden können.

Aufgrund der am im Kabinett beschlossenen Finanzhilfeaktion können Betroffene von Starkregen und Überschwemmungen bei existenzieller Bedrohung im Einzelfall über die Härtefonds-Richtlinie finanzielle Unterstützung erhalten, Privathaushalte auch bei Hagelschäden. Berechtigte sollen möglichst zeitnah einen entsprechenden Antrag bei den hierfür zuständigen Landratsämtern stellen können.

Die betroffenen Kommunen können im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs bei der Behebung von Schäden an kommunalen Hochbauten, insbesondere an Schulen oder Kindertageseinrichtungen, sowie an Brücken- und Straßenbauwerken unterstützt werden. Bei finanzieller Notlage einer Gemeinde können gegebenenfalls auch Bedarfszuweisungen gewährt werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung v. 29.8.2023 (il)

Fundstelle(n):
GAAAJ-47484