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Steuerliche Auswirkungen sog. stehen gelassener Verbindlichkeiten bei der Liquidation einer GmbH
Praxisfall zur Ermittlung des Liquidationsgewinns nach § 11 KStG
[i]Gehrmann, GmbH-Liquidation, infoCenter, NWB BAAAB-54645 Steuerrechtlich ist unklar, welche Auswirkungen sog. stehen gelassene (verbliebene) Verbindlichkeiten bei der Liquidation einer GmbH nach § 11 KStG haben. Konkret ist fraglich, ob verbliebene Fremd-Darlehensverbindlichkeiten (nicht Gesellschafterdarlehen) (a) im Abwicklungs-Endvermögen einer GmbH beizubehalten oder (b) vorher gewinnerhöhend auszubuchen sind mit der Folge eines Liquidationsgewinns und im Fall nicht ausreichender Verlustvorträge einer Ertragsteuerbelastung gewissermaßen in letzter Sekunde. Wünschenswert ist es, dass weder während noch nach der Beendigung der Liquidation einer GmbH ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, damit die GmbH nach Verteilung des Vermögens und der (Teil-)Befriedigung der Gläubiger beendet bzw. ihr Löschungsverfahren problemlos abgewickelt werden kann. Diese für die Besteuerung und das weitere Löschungsverfahren einer GmbH wichtigen Rechtsfragen sind nach wie vor nicht durch die BFH-Rechtsprechung geklärt, im Schrifttum nicht völlig unstreitig und auch durch die Finanzverwaltung nicht eindeutig beantwortet. Sie sollen daher nachfolgend anhand eines aus der Praxis abgeleiteten Beispielsfalls näher erläutert werden. Die Fr...