Online-Nachricht - Dienstag, 29.08.2023

Gesetzgebung | Neuregelungen im September (Bundesregierung)

Digitale Kfz-Zulassung, Tierhaltungskennzeichen, Änderungen beim sog. Umweltbonus. Über diese und weitere Änderungen informiert die Bundesregierung.

Wirtschaft und Energie

eForms: Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

Öffentliche Aufträge werden zukünftig in elektronischen Standardformularen digital bekanntgegeben. Die „eForms-Bekanntmachungen“ vereinfachen die Ausschreibungssuche für die Unternehmen. Die entsprechende Verordnung trat am in Kraft.

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Im Notfall Vorrang für Energietransporte auf der Schiene

Um die Energieversorgung zu sichern, können Kohle und Mineralöl vorrangig auf der Schiene transportiert werden, wenn es beim Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt eng wird. Die Verordnung für den priorisierten Energietransport wird bis zum verlängert.

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Umweltbonus

Die Bundesregierung will der Elektromobilität weiteren Schub verleihen. Sie hat die Förderung zudem stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. Mit dem Umweltbonus werden seit Januar 2023 nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert. Ab dem 1. September können nur noch private Käufer den Umweltbonus beantragen.

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Verkehr

i-Kfz Stufe 4: Online zulassen und sofort losfahren

Ab September können Kfz sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr warten, bis ihnen Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid.

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Landwirtschaft und Ernährung

Einführung des Tierhaltungskennzeichens

Lebensmittel tierischer Herkunft müssen künftig mit der Haltungsform der Tiere gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist zunächst freiwillig, nach einer Übergangszeit von zwei Jahren wird es verpflichtend. Zunächst gelten die Vorschriften für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Weitere Tierarten werden folgen.

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Küken-Töten nur bis zum 12. Bebrütungstag erlaubt

Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem bis zum 7. Bebrütungstag gestattet, männliche Hühnerembryonen zu töten. Das am in Kraft getretene Gesetz regelt, dass dies künftig bis zum 12. Bebrütungstag möglich ist. Ab dem 13. Tag gilt ein Tötungsverbot. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein.

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Umwelt- und Verbraucherschutz

EU-Batterieverordnung

Batterien sollen nachhaltiger werden. Das sieht die neue EU-Batterieverordnung vor, die am in Kraft getreten ist. Erstmals wird der gesamte Lebenszyklus eines Produktes zusammen gedacht und geregelt. Ab dem kommenden Jahr ist vorgesehen, dass Batterien nur ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen und in Europa gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden.

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Aus für Leuchtstoffröhren - EU-Ausnahmegenehmigung endet

Quecksilber darf seit über 15 Jahren nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten verwendet werden. Es ist ein giftiges Schwermetall, das umwelt- und gesundheitsschädlich ist. Bisher gab es noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen. Ab dem 1. September gilt das Produktionsverbot auch für Halogen-Pins (G4, GY6.35 und G9), die die Effizienzmindestanforderungen nicht mehr erfüllen.

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Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAJ-47261