Online-Nachricht - Dienstag, 29.08.2023

Arbeitsrecht | Mindestlöhne für Pflegekräfte sollen steigen (BMAS)

Die Pflegekommission hat sich einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen: Bis zum sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen.

Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:

1. Für Pflegehilfskräfte:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Datum
Höhe
ab
15,50 €
ab
16,10 €

2. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Datum
Höhe
ab
16,50 €
ab
17,35 €

3. Für Pflegefachkräfte:


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Datum
Höhe
ab
19,50 €
ab
20,50 €

Hinweis:

Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 13,90 €, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 € und für Pflegefachkräfte 17,65 € betragen. Sie steigen zum noch einmal auf 14,15 €, 15,25 € und 18,25 €. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. 29.8.2023 (il)

Fundstelle(n):
KAAAJ-47260