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Erbschaftsteuer | Vor- und Nacherbschaft; Beiladung einer Testamentsvollstreckerin (BFH)
Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft weicht in zulässiger Weise von dem Zivilrecht ab. Die Besteuerung sowohl des Vor- als auch des Nacherben ist verfassungsgemäß. Ein Testamentsvollstrecker ist zum Verfahren des Steuerschuldners nicht notwendig beizuladen. Die unterlassene einfache Beiladung ist kein Verfahrensmangel.
Quelle: , nv, NWB GAAAJ-44532