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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 KR 435/19

Gesetze: § 2 KVLG 1989; § 4 KVLG 1989; § 22 KVLG 1989; § 8 SGB V

Leitsatz

Leitsatz:

Jedenfalls mit dem Ende der Erbausschlagungsfrist nimmt der Erbe eines landwirtschaftlichen Unternehmens, das weiter betreiben wird, die unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 22 Abs 1 Nr. 1 KVLG (1989) auf.

Fundstelle(n):
QAAAJ-47206

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.06.2023 - L 1 KR 435/19

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