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AfA-Ermittlung und vorweggenommene Erbfolge
Das FG Münster hat folgende Entscheidung zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude bei teilweiser Schenkung getroffen (, NWB NAAAJ-42645; NZB eingelegt, BFH-Az.: IX B 39/23): Bei der Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude, die von den Eltern gekauft, die Kaufpreise aber nicht gezahlt, sondern als Schenkung gewährt werden, liegt im Umfang der Schenkung keine wirtschaftliche oder finanzielle Belastung der Erwerber vor, die bei ihnen zu Anschaffungskosten der Gebäude führen.