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Zur Bedeutung der EU-(Umwelt)Taxonomie
Am veröffentlichte die Europäische Kommission zwei weitere delegierte Rechtsakte zur EU-Umwelttaxonomieverordnung bzw. kurz EU-Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852). Zeitgleich wurde ein Entwurf für ein FAQ-Dokument zur Anwendung des Mindestschutzes gem. Art. 18 TaxonomieVO und weitere Dokumente zur Sustainable Finance Initiative der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die TaxonomieVO fordert bislang von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie von bestimmten Banken und Versicherungen Angaben darüber, wie und in welchem Umfang die Unternehmenstätigkeiten mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Nicht-Finanzunternehmen haben diese Angaben – also den Anteil der „grünen“ Umsatzerlöse sowie die Anteile des „grünen“ Investitions- und ggf. Betriebsaufwands – in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b HGB vorzunehmen. Da allerdings für die Ermittlung der Angaben auf Informationen aus der Wertschöpfungskette zurückgegriffen werden muss, ergibt sich eine enorme Ausstrahlungswirkung auch auf nicht direkt betroffene Unternehmen, wie etwa Mittelständler, die z. B. bei Kreditvergabeverhandlungen von Kreditinstituten oder auch von ihren Kunden um Umwelti...