Online-Nachricht - Freitag, 25.08.2023

Gesetzgebung | Elektronischer Rechtsverkehr am Bundesverfassungsgericht (BRAK)

Bislang ist das Bundesverfassungsgericht nicht an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Das will die Bundesregierung ändern und auch elektronische Aktenführung dort einführen. Hierauf weist die BRAK hin.

Hintergrund: Während in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten der elektronische Rechtsverkehr im wesentlichen seit dem für Anwältinnen und Anwälte genutzt werden muss, ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bislang nicht an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Mit dem Ende August von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG soll dies nachgezogen werden. Dazu sollen die Regelungen der Zivilprozessordnung und der übrigen Verfahrensordnungen auch in das Bundesverfassungsgerichtsgesetz übernommen werden.

Hierzu führt die BRAK weiter aus:

  • Der Regierungsentwurf entspricht dem Referentenentwurf, zu dem die BRAK Stellung genommen hatte. Darin hatte sie die geplante Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch am BVerfG befürwortet.

  • Sie wies jedoch darauf hin, dass nicht – wie bei den Zivil- und Fachgerichtsbarkeiten – nur die Anwaltschaft einseitig zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG verpflichtet werden dürfe. Es sei erforderlich, dass auch das BVerfG ab sofort den elektronischen Rechtsverkehr aktiv in Richtung der Anwaltschaft nutze.

  • Diese Forderung nach einem "elektronischen Rechtsverkehr auf Gegenseitigkeit" wurde nicht in den Regierungsentwurf übernommen.

Hinweis:

Der Regierungsentwurf ist auf der Homepage der BRAK veröffentlicht. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. (il)

Fundstelle(n):
NWB RAAAJ-46880