Zahlungen aus Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung
kein Spendenabzug bei Rückgewähr der zugewandten Summe als Darlehen
Leitsatz
1. Vor der Rechtsprechungsänderung des , BStBl 2019 II S. 208, geleistete Zahlungen aufgrund
einer Bürgschaftsinanspruchnahme stellen keine nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung im Sinne von § 17 Abs. 2
EStG dar, wenn die Übernahme der Bürgschaft nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war.
2. Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sind nicht als Spende abzugsfähig, wenn sie im Rahmen eines Gesamtsplans erfolgten,
nach dem der Betrag als Darlehen (hier zur Finanzierung der Anschaffung vermieteter Immobilien) an den Spender zurückfließen
sollte.
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Sächsisches FG, Urteil v. 12.07.2021 - 5 K 1378/19
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