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Einkünfteerzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2342Bis 2008 war die Einkünfteerzielungsabsicht auch bei den Einkünften aus Kapitalvermögen regelmäßig zu prüfen. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer haben sich die Regeln zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte gravierend geändert. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist infolge des beschränkten und pauschalierten Werbungskostenabzugs regelmäßig von einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen ( BStBl 2022 I S. 742, Rz. 125).
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BFH-Rechtsprechung
[i]Widerlegbare Vermutung der EinkünfteerzielungsabsichtZwischenzeitlich hat der BFH in Bezug auf die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht folgende Eckpunkte aufgestellt:
Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen bedingen eine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht.
Die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht ist jedoch widerlegt, wenn ein positives Ergebnis einer Kapitalanlage in laufenden Erträgen oder Gewinnen i. S. des § 20 Abs. 2 EStG auf Dauer von vornherein ausgeschlossen erscheint. Die praktische Unmöglichkeit, Marktentwicklungen zuverlässig vorherzusagen, kann insoweit nicht zulasten des Steuerpflichtigen gehen. Die Fest...