Online-Nachricht - Mittwoch, 16.08.2023

Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2024

Die Bundesregierung hat am den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 beschlossen. KMU können auf dieser Grundlage im Jahr 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 11 Mrd. Euro erhalten.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Das ERP-Sondervermögen leistet insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist. So ist beispielsweise im Bereich von Gründungen und Innovationen der Finanzierungszugang oftmals erschwert.

  • Über die ERP-Förderung erhalten KMU Zugang zu günstigen Krediten, bei denen zum Teil auch das Risiko der Banken übernommen wird.

Hinweis:

Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des BMWK.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 16.8.2023 (il)

Fundstelle(n):
KAAAJ-46330