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BFH Urteil v. - IX R 199/87 BStBl 1991 II S. 570

Gesetze: EStG 1983 §§ 7b Abs. 1 Satz 3, Abs. 6 Satz 1, 21 Abs. 2 1. Alternative, 21a

Halbierung der Höchstbemessungsgrundlage nach § 7b EStG nach einer Scheidung auch bei Hinzuerwerb eines hälftigen Miteigentumsanteils von dem geschiedenen Ehegatten

Leitsatz

Nach Hinzuerwerb des Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus nach der Scheidung kann der nunmehrige Alleineigentümer die erhöhten Absetzungen gemäß § 7b EStG nur von der Hälfte der Höchstbemessungsgrundlage in Anspruch nehmen. Es ist nicht zulässig, die erhöhten Absetzungen nach dem bisherigen Anteil an den Gebäudeherstellungskosten zu bemessen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 570
BFH/NV 1991 S. 43 Nr. 7
RAAAA-93712

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BFH, Urteil v. 21.02.1991 - IX R 199/87

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