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Delegierte Verordnung zur Übernahme der ESRS in geltendes Recht
Die Europäische Kommission (KOM) hat am den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Damit werden in der Europäischen Union erstmals verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt.
Hintergrund: Die EFRAG hatte im November 2022 Entwürfe für die ESRS als fachliche Stellungnahme gem. Art. 49 Abs. 3b der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) an die KOM übergeben (zur Finalisierung der EU Sustainability Reporting Standards vgl. Warnke/Needham/Müller, StuB 2023 S. 68, NWB XAAAJ-31137). Die KOM hatte nach eigenen Anpassungen am die überarbeiteten ESRS als Entwurf eines Delegierten Rechtsakts veröffentlicht und bis zum konsultiert.
Auf Grundlage der mehr als 600 Rückmeldungen hat die KOM eine Reihe von Anpassungen und Klarstellungen gegenüber dem Entwu...