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Online-Nachricht - Freitag, 11.08.2023

Corona | Erneute Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung (BMWK)

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen wurde erneut verlängert, und zwar vom auf den . Dies teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell mit.

Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen, die bisher bis zum galten, werden automatisch bis zum verlängert.

Hinweise:

Die Fristen gelten für die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen I bis III und der November-/Dezemberhilfe (sog. Paket 1) sowie für die Überbrückungshilfe III Plus/IV (sog. Paket 2) und nicht für die Endabrechnung der Neustarthilfen, deren Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind.

Sofern bis zu den neuen Terminen keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen vorliegen, erfolgen Erinnerungsschreiben, Anhörungen bzw. dann auch Rückforderungsbescheide von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder.

Weitere Informationen zum Thema hat das BMWK auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quellen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie BMWK online (il)

Anmerkung: Nachricht am , 11:50 Uhr um weitere Informationen des BMWK ergänzt (il)

Fundstelle(n):
DAAAJ-46007