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Zur Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie
[i]Ausdrückliche Regelung zur Pfändbarkeit fehltDie durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl 2022 I S. 1743) eingeführte Inflationsausgleichsprämie ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Beschäftigten in der Zeit v. – zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfreie Leistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise zu gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG). Während der Gesetzgeber für die Energiepreispauschale mit § 122 Satz 2 i. V. mit § 112 Abs. 2 EStG bestimmt hat, dass die [i]Zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen Güler, NWB 28/2023 S. 1988Pauschale i. H. von 300 € unpfändbar ist, fehlt eine solche Regelung für die Inflationsausgleichsprämie. Da Rechtsprechung hierzu noch weitgehend fehlt, herrscht Unsicherheit unter allen Verfahrensbeteiligten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Inflationsausgleichsprämie unpfändbar ist (vgl. Deutscher Anwaltsverein, AG Insolvenzrecht & Sanierung, PM Nr. 2/23).
Anwendbarkeit der §§ 829 ff., 850 ff. ZPO
Mangels einer [i]Ausdrückliche Regelung zur (Un-)Pfändbarkeit der Prämie fehltausdrücklichen Regelung zur (Un-)Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie sind die §§ 829 ff. ZPO über die Pfändbarkeit von Forderungen und die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen anzuwenden (v...