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Die Inflationsausgleichsprämie aus arbeitsrechtlicher Sicht
Frage nach sachlichen Gründen für differenzierte Zahlungen an Arbeitnehmer beschäftigt die Praxis
Einhergehend mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen v. (BGBl 2022 I S. 1743) ist das Einkommensteuergesetz um § 3 Nr. 11c EStG ergänzt worden. Seit dem haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten in Form von Zuschüssen und Sachbezügen einen Betrag von bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei zukommen zu lassen. Die sog. Inflationsausgleichsprämie dient der Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise und kann durch Arbeitgeber noch bis zum gewährt werden. Welche Fragen wirft die Prämie allerdings aus arbeitsrechtlicher Sicht auf? Der Beitrag soll helfen, auf die bestehende Problematik aufmerksam zu machen.
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I. Freiwillige Leistung des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind grds. nicht verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die Inflationsausgleichsprämie zu gewähren. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, auf die Arbeitnehmer keinen Anspruch haben. Etwas anderes kann sich allerdings aus einem Tarifvertrag ergeben.
1. Zulässige Prämienhöhe unbedingt beachten
[i]Prämie darf 3.000 € nicht übersteigenEntscheidet sich der Arbeitgeber allerdings für die Gewährung der Prämie, ist für die Steuerbefreiung zu beachten, dass die Prämie höchstens 3.000 € betragen da...