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Neue Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bebaute und unbebaute Grundstücke nach den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Vorschriften im BewG zur Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer umfangreich geändert. Die Neuerungen im BewG betreffen konkret die Bewertung nach dem Ertrags- und dem Sachwertverfahren sowie die Bewertung von Sonderfällen, d. h. von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken sowie von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden.
Die nachfolgende Fallstudie veranschaulicht zunächst die Änderungen bei der Bewertung von Grundvermögen (bebaute und unbebaute Grundstücke). In der nächsten Ausgabe (SteuerStud 10/2023) sollen sodann die Neuregelungen in Bezug auf die Bewertung in Sonderfällen (Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden) erläutert werden.
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