NWB Sanieren Nr. 8 vom Seite 221

Zahl der Insolvenzen steigt deutlich

Ruth Sterzinger | Redakteurin | nwb-sanieren-redaktion@nwb.de

Destatis, das Statistische Bundesamt, hat am bekanntgegeben, dass im vergangenen Juni besonders viele Insolvenzen beantragt wurden. Die Insolvenz von Unternehmen steigt seit August 2022 kontinuierlich. Zu den größten Firmeninsolvenzen im bisherigen Jahresverlauf zählte Galeria Karstadt Kaufhof, es war nach 2020 die zweite Insolvenz von Galeria. Auffällig ist, dass weitere Firmen wie Galeria kurz hintereinander in die Insolvenz schlitterten: Hallhuber, Gerry Weber und die Feinkostkette Schlemmermeyer. Auch im Gesundheitswesen häufen sich Pleiten größerer Unternehmen mit vielen Beschäftigten, etwa des Pflegeheimbetreibers Convivo, der mehr als hundert Pflegeeinrichtungen in Deutschland betreibt, und der Firma Imland, die Kliniken in Rendsburg und Eckernförde unterhält. Insolvent ging auch das Diakonissenkrankenhaus Flensburg mit 1.300 Mitarbeitern. Die Zahl der Insolvenzen stieg zuletzt auch deswegen, weil der Gesetzgeber zuvor die Regeln für die Insolvenz-Anmeldung wegen der Corona-Pandemie entschärft hatte. Nun nähert sich die Zahl wieder dem Stand vor Corona an. (Auszug aus dem Beitrag „Die größten Pleiten des Jahres“ von Michael Kläsgen, Süddeutsche Zeitung v. , S. 14).

Dr. Raoul Kreide und Jochen Zeeh, Letzterer geschäftsführender Gesellschafter des auf Pflegeimmobilien spezialisierten Beratungsunternehmens immoTissCare, führen in ihrem Beitrag „Erfolgsfaktoren beim Betreiberwechsel“ ab in die Problematik der Pflegeimmobilien im Insolvenzrecht ein und zeigen vertieft auf, dass und wie die meisten Betriebe durch eine Übertragung auf einen neuen Betreiber fortgeführt werden können.

Prof. Dr. Stefan Arens befasst sich mit „Lizenzen in der Insolvenz“ ab . Grob unterschieden wird zwischen einfacher und ausschließlicher Lizenz. Die ausschließliche Lizenz berechtigt den Lizenznehmer zur Nutzung des Lizenzgegenstandes – innerhalb des eingeräumten Umfangs – unter Ausschluss aller anderen Personen, einschließlich des Lizenzgebers. Bei der einfachen Lizenz ist der Lizenznehmer neben dem Lizenzgeber berechtigt, den Lizenzgegenstand zu nutzen. Der Lizenzgeber kann Dritten ebenfalls weitere Lizenzen einräumen. Die Insolvenzfestigkeit von Lizenzen ist gesetzlich nicht geregelt. Die Vertragsparteien haben mithin selbst dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende vertragliche Vereinbarungen aufgenommen werden.

Wie der Unternehmer gezielt durch gute Verhandlungsstrategien „Preiserhöhungen in der Restrukturierung durchsetzen“ kann, ohne die Kunden zu verprellen, zeigt Dr. Jens Zimmermann ab in seinem Beitrag. Er führt aus, wie die Preiserhöhungen erfolgreich verhandelt werden und welche Machtstrukturen man dabei im Blick haben sollte.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
NWB Sanieren 8/2023 Seite 221
NWB RAAAJ-45856