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SV-Status | Sozialversicherungsfreiheit einer Rechtsanwältin
Eine Rechtsanwältin ist nicht versicherungspflichtig beschäftigt, wenn ihre Vergütung ausschließlich über eine Beteiligung am monatlichen Nettoumsatz der von ihr bearbeiteten Mandate erfolgt und sie vom Kanzleiinhaber nicht mit der Erstellung von Entwürfen oder gutachtlichen Stellungnahmen beauftragt wird.
Soweit bei reinen Dienstleistungen für die Annahme von Selbständigkeit ein unternehmerisches Risiko verlangt wird, ist ein solches ein Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn ihm auch größere Freiheiten in der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen. Hier stand es der Rechtsanwältin frei, so viele Mandate zu bearbeiten, wie sie wollte. Die mit dem Kanzleiinhaber vereinbarte Vergütungsregelung war sogar dar...