Straßenausbaubeiträge für Ersatz oder Modernisierung bereits vorhandener Erschließungseinrichtungen als Betriebsausgaben sofort abzuziehen
Leitsatz
Straßenausbaubeiträge, die Grundstückseigentümer für die Ersetzung oder Modernisierung bereits vorhandener Erschließungseinrichtungen entrichten müssen, sind, sofern das Grundstück in seiner Substanz und seinem Wesen unverändert geblieben ist, nicht beim Grund und Boden zu aktivieren, sondern als Betriebsausgaben sofort abzuziehen, und zwar auch dann, wenn dadurch der Wert des Grundstücks gestiegen sein sollte.
(Leitsatz vom BMF gebildet)
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 448 BFH/NV 1991 S. 29 Nr. 1 SAAAA-93648