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ZFA Nr. 8 vom Seite 17

Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten (Teil IV) – Abrechnung nach GOZ

Katharina Grund

Nachdem wir uns in den letzten Beiträgen die Abrechnung von chirurgischen Behandlungen im BEMA angesehen haben, beschäftigen wir uns nun mit den Positionen und Richtlinien in der GOZ. Welche Positionen stehen uns zur Abrechnung zur Verfügung, was sind die Unterschiede zum BEMA und was sollte auf der Rechnung stehen, damit ein Privatpatient von seiner Versicherung eine optimale Erstattung erhält? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Entfernung eines Zahns

In vielen Teilen sind die Abrechnungspositionen in der GOZ und die entsprechenden Positionen im BEMA ähnlich. In der GOZ gibt es dafür die Nrn. 3000, 3010 und 3020.


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Nr. 3000 – Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantates
70 Pt.
Abrechenbar:
 
  • Für die Entfernung eines einwurzeligen Zahns, auch Milchzahn
  • Für die Entfernung eines Implantats
 


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Nr. 3010 – Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes
110 Pt.
Abrechenbar:
 
  • Für die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahns, auch Milchzahn
 


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Nr. 3020 – Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstören Zahnes
270 Pt.
Abrechenbar:
 
  • Für die Entfernung eines tief zerstörten Zahns
  • Für die Entfernung eines frakturierten Zahns
 

Bei allen drei Positionen ist die einfache Wundversorgung...