Gesetze: AO 1977 i. d. F. des StBereinG 1986 § 180 Abs. 2VO zu § 180 Abs. 2 AO 1977 n. F. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2VO zu § 2 Abs. 2AO 1977 § 20 Abs. 1FVG § 17 Abs. 2
Die Neuregelung des Feststellungsverfahrens durch § 180 Abs. 2 AO 1977 i. d. F. des StBereinG 1986 i. V. m. der dazu ergangenen Verordnung ist auch dann anzuwenden, wenn das FA den Treuhänder erst nach Inkrafttreten der Neuregelung zur Abgabe einer Feststellungserklärung auffordert
Leitsatz
Die Neuregelung des Feststellungsverfahrens durch § 180 Abs. 2 AO 1977 i.d.F. des StBereinG 1986 i.V.m. der dazu ergangenen Verordnung ist auch dann anzuwenden, wenn das FA den Treuhänder erst nach Inkrafttreten der Neuregelung zur Abgabe einer Feststellungserklärung auffordert.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 439 BFH/NV 1991 S. 41 Nr. 7 OAAAA-93645
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