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RENO Nr. 8 vom Seite 20

Sozialrecht am Beispiel der Unfallversicherung

Susanne Kowalski

Beim Sozialrecht geht es um die Absicherung sozialer Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflege und Einkommen im Alter. Die damit verbundenen Versicherungen sind uns jederzeit präsent, schließlich reduzieren die damit verbundenen Beiträge monatlich unser Einkommen. Die Unfallversicherung, die ausschließlich aus den Beiträgen der Arbeitgeber finanziert wird, ist die fünfte Säule im Solidarprinzip im Rahmen der Sozialversicherungen. Sie sichert Betriebs- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ab.

Aus der Praxis

Arbeitsunfälle sind für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte unter zwei Gesichtspunkten relevant: Zum einen können Mandaten, die durch die Juristen der Kanzlei vertreten werden, Probleme bei der Einforderung von Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben. In der Praxis kann es nämlich zu Problemen für Geschädigte kommen, wenn die zuständige Berufsgenossenschaft Schäden nicht oder nicht vollumfänglich anerkennt. Darüber hinaus können Kanzleibeschäftigte selbst durch einen Arbeitsunfall zu Schaden kommen. Zwar sind Unfälle in den Büroräumen von Rechtsanwälten und Notaren im Vergleich zu klassischen Produktionsunternehmen selten, dennoch passieren sie. So kan...