Steuerfreie Photovoltaikanlagen: Praxishinweise zum
Michael
Seifert
Das BMF hat sich mit Schreiben v. (NWB PAAAJ-44782)
zur Anwendung der in § 3 Nr. 72 EStG kodifizierten Steuerbefreiung für
bestimmte Photovoltaikanlagen geäußert. Darüber hinaus wird durch dieses
Schreiben die Antragsfrist für den Liebhabereiantrag ( BStBl 2021 I S. 2202) bis zum verlängert.
[i]Martz, Photovoltaikanlage, Grundlagen,
NWB ZAAAE-28828Nach § 3 Nr. 72 EStG
sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb bestimmter
Photovoltaikanlagen steuerfrei. Ob eine Photovoltaikanlage steuerbefreit ist,
hängt von dem Installationsort und der installierten Bruttoleistung laut
Marktstammdatenregister ab. Zudem darf eine persönlich zu prüfende 100
kWp-Grenze nicht überschritten sein. Aus der Anwendung der Steuerfreiheit
folgt, dass kein Gewinn mehr zu ermitteln ist und keine gewerbliche Infizierung
nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ausgelöst wird.
[i]BMF, Schreiben v. 17.7.2023,NWB PAAAJ-44782Die neue
Steuerbefreiung gilt kraft Gesetzes „für Einnahmen und Entnahmen“,
die nach dem erzielt oder getätigt werden. Bei einem abweichenden
Wirtschaftsjahr sind nur die in 2022 liegenden Einnahmen und Entnahmen
steuerfrei. Für vor 2022 erworbene Anlagen besteht keine Mög...
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