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BFH | Zur Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG
Der Kläger war an drei US-Gesellschaften beteiligt, wobei es sich um zwei Personengesellschaften sowie eine Kapitalgesellschaft handelte. Letztere hielt in den USA belegenen Grundbesitz. Der Kläger veräußerte im Streitjahr 2010 die Beteiligungen, wobei der im Zusammenhang mit den beiden Personengesellschaften erzielte Veräußerungsgewinn im Inland freigestellt und für den Gewinn aus der Veräußerung der Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Rahmen ausländischer Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine Anrechnung der in den USA entrichteten Steuer begehrt wurde. Für die Belange der Einkünfte aus der Veräußerung der Kapitalgesellschaftsbeteiligung wurde in den USA eine Schedulensteuer i. H. von 15 % erhoben; diese kam allerdings ausweislich der vorgelegten Unterlagen zur US-Steuere...