1. Unter einem bestimmten Sachverhalt i.S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO 1977 ist der einzelne Lebensvorgang zu verstehen, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft.
2. Bezogen auf die Gesellschaftsteuer ist Sachverhalt, an den das KVStG 1972 steuerliche Folgen knüpft, jede einzelne Form der Eigenkapitalzuführung durch die Gesellschafter an die inländische Kapitalgesellschaft in tatsächlicher Hinsicht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 387 BFH/NV 1991 S. 13 Nr. 4 WAAAA-93625