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Einkommensteuer | Stille Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers
Ob Gewinnanteile aus der Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter einer GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG oder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG einzustufen sind, ist im Wege einer Gesamtschau unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Einräumung der stillen Beteiligung hat, spricht für ein unabhängig vom Arbeitsverhältnis bestehendes Sonderrechtsverhältnis (, NWB HAAAJ-35451; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. VIII B 134/22).
Sachverhalt: Der Kläger war Arbeitnehmer einer GmbH, die „ausgesuchten, besonders wichtigen Mitarbeitern“ die Möglichkeit eröffnet hatte, sich als typisch ...