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Neue Regeln bei der Beitragsberechnung zur sozialen Pflegeversicherung
Vorgaben des Gesetzgebers sorgen für immense Mehrarbeit in Personalabteilungen
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) vom verabschiedet; es wurde am im BGBl 2023 I Nr. 155 veröffentlicht. Mit dem o. g. Gesetz ist der Gesetzgeber dem Auftrag des BVerfG, in der Beitragsgestaltung der sozialen Pflegeversicherung einen verfassungsgemäßen Zustand zu schaffen, nachgekommen; mit dem PUEG werden eine Erhöhung des „Grundbeitragssatzes“ zur Pflegeversicherung, eine Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose, befristete Beitragsabschläge für Eltern mit mehr als einem Kind und Verbesserungen in den leistungsrechtlichen Segmenten der Pflegeversicherung umgesetzt. Während die die Einnahmesituation verbessernden Beitragserhöhungen in vollem Umfang bereits seit dem gelten, treten die Leistungsverbesserungen nur stufenweise und z. T. erst im Jahr 2024 oder gar 2025 in Kraft.
I. Beitragssatzerhöhung
Aufgrund der demographischen Entwicklung, höheren Ausgaben für die zeitlich gestaffelte Eigenanteilsreduzierung in der vollstationären Pflege und den in den letzten Jahren angefallenen Kosten für die Erstattung von pandemiebedingten Mehraufwendungen und...