BBK Nr. 15 vom Seite 673

Aktuelles BMF-Schreiben zu Photovoltaik

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Wünsche an das Universum – ich weiß nicht, ob Sie es kennen oder daran glauben, aber ich hatte bisher so meine Zweifel, ob das funktioniert. Bis zur letzten Ausgabe der BBK. Dort hatte ich im Editorial zum Beitrag von Andrea Ingenerf-Bremenkamp und Dominik Heuberg geschrieben, dass für das erste Quartal ein BMF-Schreiben zur durch das JStG 2022 zum eingefügten Regelung des § 3 Nr. 72 EStG zur Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen erwartet, aber bisher nicht veröffentlicht wurde. Und: tadaaa – das Schreiben ist da! Das BMF hat nun erfreulicherweise eine Vertrauensschutzregelung erlassen, die bis zum in Anspruch genommen werden kann. Der BBK-Herausgeber Wolfgang Eggert hat sich dieses Schreiben bereits angeschaut und zeigt in seinem Beitrag ab der auf, welche Gesellschaften davon betroffen sind und folglich bis zum Jahresende handeln sollten bzw. müssen.

Beim nächsten Beitrag stellt sich, anders als bei den Wünschen an das Universum, gar nicht die Frage, ob es funktioniert, obwohl es „nur“ fiktiv ist, denn dass es funktioniert und sinnhaft ist, ist mehr als bekannt: Jörgen Erichsen beschäftigt sich in seinem Beitrag ab der mit dem kalkulatorischen Unternehmerlohn. Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird vor allem bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften angesetzt, wenn die Unternehmer kein Gehalt bekommen. Hierbei handelt es sich um einen fiktiven Betrag, der dem eines angestellten Geschäftsführers entsprechen sollte – ggf. mit Zuschlägen für das unternehmerische Risiko. Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird bekanntlich nicht ausgezahlt und wird nicht steuerlich als Aufwand geltend gemacht, sondern ist für die Kostenrechnung relevant. Warum der kalkulatorische Unternehmerlohn in der Praxis so wichtig ist und wie er sich nachvollziehbar berechnen lässt, zeigt Jörgen Erichsen in seinem Beitrag auf.

Soll [i]Erichsen, Kalkulatorischer Unternehmerlohn, Arbeitshilfe NWB JAAAJ-44625 der Unternehmerlohn detailliert berechnet werden – und nicht lediglich monatliche Gewinnentnahmen gebucht oder ein vergleichbares Geschäftsführergehalt angesetzt werden – unterstützt unsere Excel-Arbeitshilfe „Kalkulatorischer Unternehmerlohn“ Sie bei einer nachvollziehbaren Berechnung. Die Arbeitshilfe bietet die Möglichkeit, die Berechnungen für bis zu drei Jahre vorzunehmen, um z. B. leichter eine Entwicklung darzustellen und die Werte zu plausibilisieren.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2023 Seite 673
EAAAJ-45146