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Kurzfassung zum Beitrag von Doege/Jeschke, StuB 15/2023 S. 619

Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b ErbStG

Niels Doege und Julian Jeschke

Entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung stellen geleistete Anzahlungen kein Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG a. F./§ 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG n. F. dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Anzahlungen nicht ihrerseits für Verwaltungsvermögen geleistet wurden. Das Urteil des II. Senats des ist zwar zu der bis zum geltenden alten Rechtslage ergangen, ist aber auch auf die seit dem geltende neue Rechtslage übertragbar (, NWB HAAAJ-39015). Die maßgeblichen Vorschriften sind insoweit im Wesentlichen unverändert. Mit dem Urteil schafft der BFH erfreulicherweise Klarheit i. S. der Stpfl. für die Fälle, in denen bei Erb- oder Schenkungsfällen in einem Betriebsvermögen zum Übertragungsstichtag sog. geleistete Anzahlungen ausgewiesen sind.

Sachverhalt

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zum Stichtag wurde ein Teilgeschäftsanteil an der Klägerin und Revisionsbeklagten, einer GmbH, schenkweise übertragen. Im Zuge des hierauf durchzuführenden Feststellungsverfahrens zur Ermittlung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG stellte das zuständige Lagefinanzamt neben dem Wert d...

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