NWB-EV Nr. 8 vom Seite 233

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet ...“

Ricarda Diekamp | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

..., so schrieb Friedrich Schiller in seinem Gedicht „Das Lied von der Glocke“. Im Kontext von Hochzeiten wird die Zeile entgegen seines ursprünglichen Textes gerne beendet mit dem Passus „auf dass sich nicht was Besseres findet“. Was lustig gemeint ist, ist im steuerlichen Kontext nicht immer so erheiternd: Denn neben dem emotionalen Stress führt es nach dem unter Umständen dann auch noch zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn des ausgezogenen Ehegatten, wenn die Ehe doch nicht wie geplant „ewig“ hält und die Eheleute sich wieder scheiden lassen. Vor diesem Hintergrund analysiert Markus Morawitz ab der die Vor- und Nachteile der Ehe im Kontext des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Läuft in der Familie hingegen alles rund, wird im Familienkreis gerne ausgeholfen. Insbesondere durch die angestiegenen Kreditzinsen gewinnen private Darlehen an Bedeutung. Welche steuerlichen Implikationen hieraus entstehen und welche Folgen ein aktuelles Urteil des FG Köln hat, zeigen Christoph Th. Schneider und Dr. Christian Sielaff in ihrem Beitrag ab auf.

Dr. Rüdiger Werner beleuchtet ab der die Umwandlung einer Erbengemeinschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH. Eine Erbengemeinschaft ist darauf ausgerichtet, auseinandergesetzt zu werden und soll daher nach dem Willen des Gesetzgebers nur eine Verbindung auf Zeit sein. Dennoch entschließen sich deren Mitglieder häufig dazu, die Auseinandersetzung nicht aktiv zu betreiben, sondern die gemeinschaftliche Verwaltung des ererbten Vermögens auf Dauer anzulegen. Diese Entscheidung wird jedoch regelmäßig nicht dokumentiert. Dies führt zu der Frage, ob die ursprüngliche Erbengemeinschaft noch fortbesteht oder durch die Entscheidung, sich nicht auseinandersetzen zu wollen, eine GbR entstanden ist.

Dr. Markus Ertel und Dirk Velten befassen sich ab der mit Treuhandvermögen im Kontext des 90 %-Tests bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. So ist eine wesentliche Zielsetzung bei Unternehmensübertragungen die Erlangung von erbschaftsteuerlichen Verschonungsmöglichkeiten. Hierbei ist insbesondere der sogenannte 90 %-Test als Einstiegstest bedeutsam. Die Autoren zeigen anhand eines Praxisfalls auf, dass die bisherige bilanzielle Darstellung von Treuhandvermögen ggf. zu hinterfragen ist und eine Umstellung in Betracht kommen kann, die eine Aussonderung des Treuhandvermögens aus dem Erfassungsbereich des 90 %-Tests ermöglicht.

Beste Grüße

Ricarda Diekamp

Fundstelle(n):
NWB-EV 8/2023 Seite 233
UAAAJ-44977