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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 11 | Kindergeld: Opferrente kein Bezug eines volljährigen Kindes mit Behinderung

Eine Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz, die das Opfer einer Gewalttat bezieht, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes zu rechnen und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen. Sie diene in erster Linie dazu, den immateriellen Schaden abzudecken, den das Opfer durch die Gewalttat erlitten hat, und solle nicht den Lebensunterhalt des Opfers und seiner Familie sicherstellen.

Auch zum Kindergeld haben wir ein Urteil des Bundesfinanzhofs ausgewählt.

Ein behindertes Kind war Opfer einer Gewalttat geworden und erhielt deshalb eine Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Wie der III. Senat des BFH jetzt entschieden hat, rechnet diese Rente nicht zu den Bezügen des behinderten Kindes und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen. Eine Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz diene in erster Linie dazu, den immateriellen Schaden abzudecken, den das Opfer durch die Gewalttat erlitten hat. Sie solle nicht den Lebensunterhalt des Opfers und seiner Familie sicherstellen.

Das Opferentschädigungsgesetz sieht für die Opfe...

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