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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 27 | Umsatzsteuer: Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei der Veredelung von Reitpferden

Die Veredelung von Reitpferden stellt keine Erzeugung eines landwirtschaftlichen Produkts dar, sondern lediglich eine Qualitätsveränderung und Weiterveräußerung eines zugekauften Produkts. Die Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG ist daher nach einem aktuellen Urteil des FG Schleswig-Holstein bei richtlinienkonformer Auslegung nicht anwendbar. Der Bundesfinanzhof muss im Revisionsverfahren klären, ob Umsätze mit zugekauften Produkten generell nicht von der Vergünstigung erfasst sind.

Auch zur Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 24 UStG haben wir ein anhängiges Verfahren herausgesucht. Es betrifft mit der Veredelung von Reitpferden zwar einen eher seltenen Fall, ist aber dennoch von allgemeinem Interesse.

Der Kläger betrieb eine Pferdezucht und einen Pferdehandel und erzielte damit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass er junge Reitpferde erworben und diese zu hochwertigen Sportpferden weiter ausgebildet hatte. Beim Verkauf erzielte er einen erheblichen Gewinn. Die Voraussetzungen des § 24 UStG waren grds. erfüllt. Für die Tiere war eine ausreichende eigene Futtergrundlage vorhanden ...

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