Haushaltsaufnahme im laufenden Monat und Ausschluss von Doppelzahlungen
Leitsatz
1. Ein familienähnliches Band erfordert eine Zugehörigkeit zur Familie und die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit der
Aufsicht, Betreuung und Versorgung des Pflegekindes. Daran fehlt es bei einem Klinikaufenthalt aufgrund Frühgeburtlichkeit
des Kindes und seiner Inobhutnahme durch das Jugendamt.
2. Ein Haushaltswechsel des Kindes während des laufenden Monats kann bei dem neuen Berechtigten ausnahmsweise nicht erst ab
dem Folgemonat berücksichtigt werden, wenn eindeutig feststeht, dass es im Monat des Haushaltswechsels nicht zu Doppelzahlungen
kommen kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 42/2023 S. 2884 LAAAJ-44701
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 02.02.2023 - 4 K 848/21
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