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BMF 11.10.1991 IV B 6 - S 2012 - 12/91

Lohnsteuer; | Anhebung der Fahrtkosten-Pauschale bei Dienstreisen ab

Soweit den Arbeitnehmern bei Dienstreisen und Dienstgängen Fahrtkosten entstehen, können diese bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs mit folgenden pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden: bei einem Pkw 0,52 DM je Fahrtkilometer, bei einem Motorrad/Motorroller 0,23 DM je Fahrtkilometer. Diese Regelung sowie die sonstigen sich aus der Anhebung der Kilometerpauschale ergebenden Maßnahmen sind im enthalten. Den vollen Inhalt dieses BMF-Schreibens haben wir in NWB Aktuelles 44/91 in diesem Heft wiedergegeben.

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