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Beendigung von (vereinbarter) Arbeit im Homeoffice oder mobiler Arbeit
Vereinbarungen flexiblerer Arbeitsformen von Arbeitgebern nicht unbedingt gewollt
Der Trend zum mobilen Arbeiten oder zum Arbeiten im Homeoffice ist auch nach Ende der Corona-Pandemie ungebrochen. Anfang 2021 lag der Anteil der Beschäftigten im Homeoffice bei 24 % (Statistica, www.statistica.com, Homeoffice, Abruf v. ). Und im Werben um neue Mitarbeiter ist heute das Angebot flexiblerer Arbeitsformen von erheblicher Bedeutung. Aber viele Arbeitgeber möchten ihre Arbeitnehmer – auch bei vertraglich vereinbartem Arbeiten im Homeoffice – wieder ins Büro zurückholen. Motiv hierfür ist häufig, dass die Leistung des Arbeitnehmers im Homeoffice abnimmt. Eine, auch gerichtliche, Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in dieser Situation möglich, wie eine aktuelle Entscheidung des , NWB DAAAJ-43710) zeigt.
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I. Homeoffice und mobile Arbeit
Homeoffice und mobile Arbeit sind zu unterscheiden, da es rechtliche und tatsächliche Unterschiede gibt.
[i]Eingerichteter Arbeitsplatz außerhalb des BetriebsBeim Homeoffice erbringt der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung an einem eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs. I. d. R. befindet sich das Homeoffice am Wohnort des Arbeitnehmers. Der Ar...