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NWB Nr. 30 vom Seite 2077

Beendigung von (vereinbarter) Arbeit im Homeoffice oder mobiler Arbeit

Ina Jähne

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2110Der Trend zum mobilen Arbeiten oder zum Arbeiten im Homeoffice ist auch nach dem Ende der Corona-Pandemie ungebrochen. Aber nicht wenige Arbeitgeber möchten ihre Arbeitnehmer – auch bei bestehender Vereinbarung über das Arbeiten im Homeoffice – wieder ins Büro zurückholen. Eine, auch gerichtliche, Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in dieser Situation möglich, wie eine aktuelle Entscheidung des ) zeigt.

Homeoffice und mobile Arbeit

[i]Gemeinsamkeiten und UnterschiedeWährend bei mobiler Arbeit der Arbeitgeber auf eine Festlegung des Arbeitsorts verzichtet, werden beim Homeoffice die „eigenen vier Wände“ zum Arbeitsort. Ein zentraler Unterschied zwischen mobiler Arbeit und Homeoffice besteht darin, dass für Letzteres die Arbeitsstättenverordnung jedenfalls dann Anwendung findet, wenn an der Mehrzahl der Wochenarbeitstage aus dem Homeoffice gearbeitet wird. Vorgaben des Arbeitsschutzes gelten für beide Arbeitsformen in jeweils unterschiedlicher Ausprägung und insbesondere auch dann, wenn eine Vereinbarung zu mobilem Arbeiten faktisch als Homeoffice gelebt wird. Für beides ...

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