USt direkt digital Nr. 14 vom Seite 1

Der EuGH war fleißig ...

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

In der vorliegenden Ausgabe stellen wir Ihnen gleich vier neue EuGH-Entscheidungen vor. Ralf Walkenhorst beginnt mit den beiden Entscheidungen vom - Gemeinde A und Harry Mensing, die beide zum deutschen Steuerrecht ergangen sind:

Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde durch die Bereitstellung der Kureinrichtungen keine Dienstleistung gegen Entgelt an die Kurtaxepflichtigen erbringt. Es besteht insoweit kein Rechtsverhältnis, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden. Die deutsche Rechtsauffassung muss also entsprechend angepasst werden. Sie finden die Entscheidungsbesprechung ab S. 2.

Zum zweiten Mal landete das Verfahren von Harry Mensing vor dem EuGH, besprochen ab S. 4. Die Nichtanwendung der Differenzbesteuerung auf innergemeinschaftliche Lieferungen von Urhebern an den inländischen Wiederverkäufer ist unionsrechtswidrig, entschied der EuGH bei der ersten Vorlage. Nicht geklärt war dadurch, ob eine Berücksichtigung der Umsatzsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb beim Einkaufspreis zu erfolgen hat. Aus diesem Grund hat der BFH zum zweiten Mal den EuGH angerufen. Nun hat der EuGH entschieden, dass aufgrund des eindeutigen Wortlauts die Erwerbsteuer kein Bestandteil des Einkaufspreises ist. Es besteht kein Anlass, den Betrag dieser Steuer von der Steuerbemessungsgrundlage der späteren Lieferung auszunehmen.

Der Weiterverkauf von Hotelkontingenten unterfällt den Sonderregelung für Reiseleistungen (Margenbesteuerung) urteilte der EuGH in einer Entscheidung aus dem polnischen Recht, die Dr. Axel Leonard ab S. 7 bespricht. Und letztlich finden Sie eine Entscheidung zur feste Niederlassung eines Steuerpflichtigen in Lohnveredelungsfällen (eine Entscheidung aus dem belgischen Recht) besprochen von Dr. Christian Sterzinger ab S. 9.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 14 / 2023 Seite 1
NWB AAAAJ-44479