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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 AS 35/21

Gesetze: § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II vom ; § 11 Abs 1 S 1 FreizügG/EU vom ; § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004; Art 18 Abs 1 AEUV; Art 6 GG; Art 8 MRK

Leitsatz

Leitsatz:

Einen Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II kann zugunsten einer Unionsbürgerin ein in entsprechender Anwendung von § 11 Abs. 1 Satz 11 Freizüg/EU a. F. i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG und Art. 18 Abs. 1 AEUV bestehendes materielles Aufenthaltsrecht entgegenstehen, wenn ihrem minderjährigen freizügigkeitsberechtigten Kind mit Unionsstaatsbürgerschaft unter Berücksichtigung von dessen in Art. 6 GG und Art. 8 EMRK garantierten Grundrechten der Ausschluss von der Erziehungsleistung seiner leiblichen Eltern nicht zumutbar ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAJ-44367

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Nutzungsdauer:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.05.2023 - L 1 AS 35/21

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