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Bemessungsgrundlage bei Anwendung der Differenzbesteuerung
; Harry Mensing
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob sich die vom Wiederverkäufer gezahlte Erwerbsteuer für innergemeinschaftlich erworbene Kunstgegenstände auf die Marge auswirkt.
I. Leitsatz
Die Art. 312 und 315 sowie Art. 317 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass die Mehrwertsteuer, die ein steuerpflichtiger Wiederverkäufer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb eines Kunstgegenstands entrichtet hat, dessen spätere Lieferung der Differenzbesteuerung nach Art. 316 Abs. 1 dieser Richtlinie unterliegt, Teil der Steuerbemessungsgrundlage dieser Lieferung ist.
II. Sachverhalt
Es handelt sich um ein Verfahren zum deutschen Steuerrecht. Ein deutscher Kunsthändler erwarb Kunstgegenstände von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Urhebern. Diese Lieferungen wurden im Ansässigkeitsstaat der Künstler als steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt. Der Kunsthändler besteuerte den innergemeinschaftlichen Erwerb.
Der Kunsthändler beantragte beim Finanzamt die Anwendung der Differenzbesteuerung auf seine nachfolgenden Lieferungen. Das Finanzamt lehnte diesen Antrag ab, da die Differenzbesteuerung keine Anwendung auf die Lieferung eines Gegenstandes finde...