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Nichtzulassungsbeschwerde; Zurechnung von Kapitalbeteiligungen i. S. des § 17 EStG
Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass Kapitalbeteiligungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft den Gesellschaftern der Personengesellschaft für die Bestimmung des Veräußerungstatbestands nach § 17 EStG anteilig zuzurechnen sind (sog. Bruchteilsbetrachtung; Bezug: § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alternative, § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO; § 17 EStG; § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO).
Es trifft zu, so der BFH, dass die BFH-Rechtsprechung zur Bruchteilsbetrachtung insofern nicht der zivilrechtlichen Rechtslage folge. Sie verstoße aber nicht gegen das Gesetz und verletze insbesondere nicht die Pflicht zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften (§§ 179, 180 AO). Denn die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften setze nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO voraus, dass an den...