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StuB 14/2023 S. 597

Dreitagesfiktion bei Zentralversand von Steuerbescheiden

Bei Anwendung der Dreitagesfiktion gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO hat das FG das Datum der tatsächlichen Aufgabe zur Post S. 598von Amts wegen zu ermitteln. Die dreitägige Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt – jedenfalls im Streitfall – trotz Einschaltung eines privaten Postdienstleistungsunternehmens bei dem Versand von Steuerbescheiden durch ein Hamburger FA im sog. Zentralversand (, NWB NAAAJ-42204; rechtskräftig).

Sachverhalt: Die Beteiligten stritten um den Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Steuerbescheids. Der Kläger war der Ansicht, dass vorliegend die Dreitagesfiktion nicht zur Anwendung kommen kann. Aus dem Bescheiddatum lässt sich nicht auf den Tag der Aufgabe zur Post rückschließen. Zudem ist eine Postlaufzeit von fünf Tagen eher der Regelfall als die Ausnahme und jedenfalls nicht unüblich.

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