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BFH 09.05.2023 VI R 12/21, StuB 14/2023 S. 597

Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen i. S. von § 34b EStG sind unter den Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO als Teil der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gesondert festzustellen (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 157 Abs. 2, § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO; § 34b EStG).

Praxishinweise

(1) Nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO werden gesondert festgestellt die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit, wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für die gesonderte Feststellung zuständige FA nicht auch für die Steuern vom Einkommen zuständig ist. Gehören Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen zu den Einkünften des Klägers aus Land- und Forstwirtschaft, sind sie dementsprechend im Rahme...

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