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NWB BB 8/2023 S. 228

Ertragsteuern: Offenlegungspflicht beschlossen

Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. € müssen künftig länderbezogene Ertragsteuerinformationen veröffentlichen. Das hat der Bundestag beschlossen und damit die EU-Richtlinie 2021/2101 umgesetzt. In Deutschland sind rund 500 Betriebe betroffen. Das Gesetz hat das Ziel, die steuerliche Lage dieser Unternehmen offenzulegen und eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Im HGB sind jetzt u. a. Pflichten zur Erstellung und Offenlegung von Ertragssteuerinformationsberichten und Form der Berichte sowie Sanktionsvorschriften geregelt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/hblxd. S. 229

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