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Fokus: BAG zur Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen
Das BAG hatte über die Darlegungslast bei einem Streit über das Vorliegen einer neuen Erkrankung gem. § 3 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EFZG zu entscheiden. Lesen Sie im aktuellen Fokus, welche Tatsachen Arbeitnehmer vorzutragen haben, die den Schluss erlauben, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt (, NWB MAAAJ-38559).
Sachverhalt
Strittig war zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger arbeitet seit 2012 bei dem Arbeitgeber in der Gepäckabfertigung. Der Arbeitgeber ist ein Unternehmen, welches Bodendienstleistungen am Flughafen erbringt.
Im Jahr 2019 war der Kläger ab dem an 68 Kalendertagen arbeitsunfähig krankgeschrieben und im Jahr 2020 bis zum für weitere 42 Kalendertage. Bis zum leistete die Beklagte Entgeltfortzahlungen.
Der Kläger begehrte nun mit seiner Klage auch die Entgeltfortzahlung für weitere zehn Arbeitstage. Für die Begründung seines Anspruches hatte der Kläger mehrere Erstbescheinigungen vorgelegt. Er trug vor, welche ICD-10-Codes mit welchen korrespondierenden Diagnosen oder Symptomen in den Bescheinigungen benannt wurden. Zu seinen Vorerkrankungen hat er eb...