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Währungsumrechnung von Tochterunternehmen in Hochinflationsländern im HGB-Konzernabschluss
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) führte in § 308a HGB zur erstmaligen Kodifizierung von Währungsumrechnungsregeln von Jahresabschlüssen von Tochterunternehmen zur Einbeziehung in den handelsrechtlichen Konzernabschluss. Wegen fehlender Anwendbarkeit dieser Regelungen auf in Hochinflationswährung aufgestellte Jahresabschlüsse regelte das DRSC diese Fragestellung in DRS 25. Der Beitrag zeigt die Problematik und die Vorgehensweise der Währungsumrechnung in Hochinflationsländern in handelsrechtlichen Konzernabschlüssen auf und vergleicht diese mit den Regelungen in der IFRS-Rechnungslegung.
Einordnung
Die Währungsumrechnung von in fremder Währung aufgestellten Abschlüssen nach der modifizierten Stichtagskursmethode führt zu verzerrten Ergebnissen, falls es sich bei der fremden Währung um diejenige eines Hochinflationslandes handelt. Die nach dem Nominalwertprinzip angesetzten nicht monetären Vermögensgegenstände verlieren – infolge der mit hoher Inflation einhergehenden Abwertung der fremden Währung – durch die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs regelmäßig an Wert in der Konzernberichtswährung, obwohl sich der Wert in Landeswährung häufig ...