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BMF zur Funktionsverlagerungsbesteuerung nach den neuen Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2023
Der Gesetzgeber hatte im Zuge des AbzStEntModG vom mit Wirkung ab 2022 die Vorschriften zur Funktionsverlagerungsbesteuerung in § 1 Abs. 3b AStG neu geordnet. In der Folge wurde die dazugehörige Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) mit Datum vom grundlegend überarbeitet. Mit der Reformierung der Rechtsgrundlagen zur Funktionsverlagerungsbesteuerung waren die Ausführungen in den bisherigen Verwaltungsgrundsätzen Funktionsverlagerung teilweise obsolet geworden, so dass eine Überarbeitung seitens des BMF überfällig war. Dies wird nunmehr im Rahmen der Neufassung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 in den dortigen Rz. 3.87 bis 3.120 (Kap. III Abschn. I. Funktionsverlagerung) vorgenommen, wobei die bisherigen Ausführungen des BMF zur Prüfung der Einkunftsabgrenzung in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen umfangmäßig auf ca. ein Fünftel „eingedampft“ wurden (, NWB LAAAJ-41558). Im Beitrag wird auf die wesentlichen Neuerungen bei den Verwaltungsgrundsätzen zur Funktionsverlagerungsbesteuerung eingegangen.
Einordnung
Bei den Ausführungen des BMF im neuen Schreiben vom (im Folgenden: VWG VP 2023...